By Jürgen Hegemann Steuerberater
Die Einkommensteuer unterliegt ständigen Veränderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Dieses Praxiswerk ordnet die einzelnen Ausarbeitungen den einzelnen Veranlagungszeiträumen zu. Viele Schaubilder, Beispiele und Musterformulierungen unterstützen die tägliche Arbeit.
Praxisnahe Schwerpunkte sind dabei:
- Außergewöhnliche Belastungen
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Familienleistungsausgleich/Kinder
- Sozialversicherung
- Steuerermäßigungen
Alles für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2008 und 2009.
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Bei der Beurteilung der Patent fähigkeit von Ideen gibt es die Auslegung, daß die "Ein fachheit" einer Idee, die später von vielen als Selbstverständlichkeit empfunden wird, nicht patent hindernd ist. Vielmehr wird erkannt, daß in vielen Fällen gerade die einfa chen Ideen größere Auswirkungen auf den technischen Fortschritt haben als die kom plizierten.
Jahrbuch für Handlungs- und Entscheidungstheorie: Folge 1/2001
Handlungs- und Entscheidungstheorien gelten als erfolgsversprechende Ansätze zur Erklärung sozialen Handelns und der Entwicklung politischer und sozialer Prozesse verbessern und Erklärungen möglich machen. Das Jahrbuch versteht sich als Plattform zur Förderung der interdisziplinären Diskussion über die Möglichkeiten handlungs- und entscheidungstheoretischer Anwendungen in den Sozialwissenschaften.
Mitarbeiterbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen: Verbreitung, Effekte, Voraussetzungen
Trotz der ihr zugeschriebenen Vorteile ist die materielle Mitarbeiterbeteiligung - gerade in kleinen und mittleren Unternehmen - in Deutschland wenig verbreitet. Auf der foundation schriftlicher und mündlicher Unternehmensbefragungen mithilfe bi- und multivariater Analysemethoden gehen die Autorinnen folgenden Fragen nach: In welchem Umfang sind die verschiedenen Beteiligungsformen verbreitet und gibt es unternehmensgrößenspezifische Unterschiede?
Phänomenologie und soziale Wirklichkeit: Entwicklungen und Arbeitsweisen
Der Band dokumentiert das breite Spektrum der phänomenologischen Forschung in der gegenwärtigen soziologischen Landschaft. Er präsentiert die Weiterentwicklung des phänomenologischen Ansatzes in den Bereichen der Theorie, der Methoden sowie der empirischen Untersuchungen.
- Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2007: Bericht zur amtlichen Futtermittelkontrolle Nationaler Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs Nationale Berichterstattung an die EU Inspektionsbericht
- Entwicklung eines Drehmomenten-Meßgerätes
- Der Volksgerichtshof und sein Beobachter: Bedingungen und Funktionen der Gerichtsberichterstattung im Nationalsozialismus
- Berlin: Von der geteilten zur gespaltenen Stadt?: Sozialräumlicher Wandel seit 1990
- Koordination im Reverse Logistics: Konzepte und Verfahren für Recyclingnetzwerke
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59 § 27 Abs. 15 UStG. 61 Weitere Steuererklärungen (Steuerbürokratieabbaugesetz; § 31 Abs. 63 IV. 33 Änderungen für Arbeitnehmer Auch für Arbeitnehmer soll das elektronische Erklärungsverfahren Schritt für Schritt eingeführt werden. 65 Dafür bevollmächtigt der Zuwendende den Zuwendungsempfänger mit gleichzeitiger Mitteilung seine Identifikationsnummer66. Die Vollmacht kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zugleich ist ein Ausdruck hiervon auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
4. 2008, a. a. , „2. Zuwendungen an Stiftungen“ Abs. 1 Satz 2. 2008, a. a. , „2. Zuwendungen an Stiftungen“ Abs. 1 Satz 3. § 10b Abs. 1 EStG. § 10b Abs. 1a EStG. § 10b Abs. 1 EStG a. F. 2008, a. a. , „2. Zuwendungen an Stiftungen“ Abs. 2. 2008, a. a. , „3. Vermögensstockspenden“ Abs. 2 Satz 3. § 10b Abs. 1a EStG. § 10b Abs. 1a EStG. 2008, a. a. , „3. Vermögensstockspenden“ Abs. 1 Satz 1 § 10b Abs. 1 EStG. § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG. 2 A. Anwendungsschreiben zu steuerbegünstigten Zwecken ! 26 2 5 !
2 G. G. 1-6/4 St32/33, § 10 EStG) I. 90 Der sich insoweit ergebende Betrag wird dann mit dem in der Übergangsphase jeweils geltenden Prozentsatz91 angesetzt; anschließend wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Abzug gebracht. II. 31 Einleitung Beiträge für weiterbeschäftigte Rentner In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, wie der bei der Beschäftigung eines Beziehers einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von einem Arbeitgeber zu zahlende Rentenversicherungsbeitrag92 steuerrechtlich zu berücksichtigen ist.