By Dieter Ewringmann
1 Nach § nine des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom eight. Juni 1967, BGBI I, S. 582, ist der Haushaltswirtschaft des Bundes eine mittelfristige Finanz planung zugrunde zu legen; nach § 14 des Gesetzes gilt das auch für die Bundesländer. Die erste Finanzplanung des Bundes wurde für die Periode 1967 bis 1971 aufgestellt; s. dazu Bun destagsdrucksache V 12065 vom eleven. eight. 1967. Die Arbeit beschäftigt sich im weiteren nur mit den Gemeinden; auch soweit von »kommunal« gesprochen wird, sind daher in der Regel lediglich die Gemeinden, nicht aber die Gemeinde verbände gemeint. three Nach einer Umfrage des Deutschen Städte tages hatten bereits 1967 insgesamt fifty three Städte einen Finanzplan vorgelegt (Reformen für die Städte von morgen. Freie Bürger - Moderne Verwal tung - Gesunde Finanzen. Neue Schriften des Deutschen Städtetages, H. 22, Köln 1967, S. 103). Der Städtetag kam dann allerdings zu dem Ergebnis, »daß die Finanzplanung in den Städten in vielfältiger version anzutreffen ist, von der Aufstellung einfacher Investitions zusammenstellungen über die Erarbeitung von Investitionsplänen und Finanzierungsvorschlä gen bis hin zu einer umfassenden Planung, in der die Ergebnisse der Vorausschau der Entwick lung des ordentlichen Haushalts mit den Ergebnissen umfassender Investitionsbedarfsermittlun gen in einem ,Finanz- und Investitionsplan' abgestimmt werden«. (Deutscher Städtetag, 14. Hauptversammlung vom 21. -23. 6. 1967 in Bremen, Arbeitskreis I: Finanzreform - Finanz planung, Arbeitsunterlage B, Mittelfristige Finanzplanung, S. 3.
Read or Download Zur Voraussage kommunaler Investitionsbedarfe: Ein Beitrag zur positiven Theorie öffentlicher Bedarfe PDF
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272 In konsequenter Weiterentwicklung dieser Ansätze ist von A. DowNs 273 und F. O. HARDING 274 etwa zur gleichen Zeit ein positives und deduktives ökonomisch-politisches Modell der Demokratie entworfen worden, das die Einseitigkeit und den normativen Charakter der früheren Theorien überwinden und die Regierungsentscheidungen aus dem Spannungsverhältnis von Eigeninteresse der Regierenden und ihrer Abhängigkeit von der Zustimmung der Regierten erklären soll. Aufbauend auf der Theorie der Demokratie von ]OSEPH SCHUMPETER 275 wird dabei versucht, die Vielfalt der Motive und Ziele des Politikers auf sein Streben nach Macht und auf die Maximierung von Wählerstimmen zu reduzieren.
An beiden Gesichtspunkten richtet sich auch das Handeln der Regierung und ihrer Mitglieder aus. Daß dabei die Einzelrnaßnahmen nicht dem Prinzip der Stimmenmaximierung folgen können und auch nicht zu folgen brauchen, wurde bereits erwähnt. Mit der Aufgabe der Maximierungshypothese werden zwar die Systeme von DOWNS und HARDING indeterminiert 293; für das hier zu behandelnde Problem spielt das jedoch insofern keine Rolle, als es hier nicht um die Bestimmung einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen, sondern im Rahmen der Bedarfsermittlung um Grundsatzentscheidungen über Eingriffe in den kommunalen Aufgabenbereich geht.
Die Tendenz zur zwangsmäßigen Vereinheitlichung bestätigt sich also nicht nur in der konjunktur- und wachstumspolitisch motivierten, sondern auch in der raumordnungspolitisch motivierten zentralen Einwirkung und Steuerung des kommunalen Investitionsbereichs. § 9 Die staatliche Lenkung der kommunalen Aufgabenstruktur Die »unaufhaltsame Tendenz zur Unitarisierung« 377 und zu Eingriffen in die Aufgabenbereiche untergeordneter Gebietskörperschaften läßt die Frage in den Vordergrund treten, inwieweit die für die Konjunktur-, Wachstums- und Raumordnungspolitik speziell interessanten kommunalen Investitionsaufgaben in concreto den Gegenstand von Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung bilden können 378; zumindest theoretisch stehen Bund und Ländern zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung 379.