By Marc Binger
Die Bilanzierung von Rückstellungen hat sich, aufgrund der Unsicherheit der zugrunde liegenden Verpflichtungen und der damit einhergehenden Objektivierungsprobleme, als eines der in Schrifttum und Rechtsprechung meistdiskutierten Themen des Bilanzrechts erwiesen.
Marc Binger widmet sich der rechtsvergleichenden examine des Bilanzansatzes von Rückstellungen nach überkommenem Handelsrecht und IFRS. Zunächst stellt er als Fundament für die weitere Untersuchung die jeweiligen Zielsetzungen, konzeptionellen Grundlagen sowie Prinzipiengefüge der handelsrechtlichen Rechnungslegung und der Rechnungslegung nach IFRS einander gegenüber. Kernpunkt der Arbeit ist die vergleichende examine des Ansatzes von Rückstellungen nach HGB und IFRS bezüglich ihrer grundlegenden Gemeinsamkeiten sowie der im aspect verborgenen Unterschiede. Anschließend werden die Ansatzregelungen nach HGB und IFRS anhand der Kriterien Regelungsschärfe, Zweckadäquanz und steuerliche Eignung einer systematischen Beurteilung unterzogen. Zum Abschluss geht der Autor auf künftige Entwicklungen der Bilanzierung von Rückstellungen ein, womit er der jüngsten Diskussion über das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sowie über die Neufassung von IAS 37 Rechnung trägt.
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Jg. (1990), S. 499 f. Moxter, Adolf: Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, Düsseldorf 2003, S. 9, vgl. Moxter, Adolf: Missverständnisse um das Maßgeblichkeitsprinzip, in: DStZ, 88. Jg. (2000), S. 158; Döllerer, Georg: Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, deren Entstehung und Ermittlung, in: BB, 14. Jg. (1959), S. 1218. Vgl. , in: BB, 57. Jg. (2002), S. 876; Döllerer, Georg: Handelsrechtliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, in: Steuerrecht, Verfassungsrecht, Finanzpolitik, Festschrift für Franz Klein, hrsg.
Heidelberg 2002. Vgl. /Gassen, Joachim: Internationale Rechnungslegung, 6. , Stuttgart 2006, S. 35 ff. Vgl. Haller, Axel: Die Grundlagen der externen Rechnungslegung in den USA, 4. , Stuttgart 1994, S. 14 f. 13 Abschluss des so genannten „Standardisierungsvertrags“56 am 3. V. (DRSC) mit Sitz in Berlin ist – als privates Rechnungslegungsgremium offiziell anerkannt. Die Aufgaben des DSR sind in § 342 Abs. 1 HGB genannt: 1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, 2.
1981), S. 1-14; Döllerer, Georg: Gedanken zur „Bilanz im Rechtssinne“, in: Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1979/1980, hrsg. v. , Köln 1980, S. 195-205; Groh, Manfred: Zur Bilanztheorie des BFH, in: StbJb, 31. Jg. (1979/80), S. 121-139. Euler, Roland: Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, Stuttgart 1996, S. 117. Vgl. hierzu ausführlich Moxter, Adolf: Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, Düsseldorf 2003, S. ; Euler, Roland: Das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, Stuttgart 1996, S.